Der frühere CEO von Astronomer, Andy Byron, war in einen viralen Skandal verwickelt, nachdem es während eines Coldplay-Konzerts in der Nähe von Boston, bei dem er mit seiner ehemaligen Kollegin Kristin Cabot anwesend war, zu einem Vorfall kam.
Nachdem der Leadsänger der Band, Chris Martin, die beiden auf der Kusskamera des Stadions gesehen hatte, scherzte er ins Mikrofon: „Entweder haben sie eine Affäre oder sie sind einfach nur schüchtern.“
Diese Aussage, die auf Video festgehalten und in den sozialen Medien weit verbreitet wurde, löste zahlreiche Spekulationen aus, insbesondere nachdem berichtet wurde, dass die beiden verheiratet sind.
Nur wenige Tage später trat Byron als CEO von Astronomer zurück und die Medien begannen zu spekulieren, ob er rechtliche Schritte gegen Coldplay einleiten könnte.

Doch eine solche Klage wäre nach Ansicht von Rechtsexperten „sinnlos“.
Rechtsanwalt Camron Dowlatshahi von “MSD Lawyers” sagte Seite Sechs dass: „Wenn wir kreativ werden, wäre eine mögliche Klage wegen Verleumdung, insbesondere im Hinblick auf Chris Martins Charakterisierung der beiden als eng miteinander verwandt.“
Er erklärte jedoch, dass eine solche Klage vor Gericht keinen Erfolg haben würde:
Keines dieser Elemente wird erfüllt sein. Daher wäre jede Klage gegen Coldplay leichtfertig. Ich bezweifle stark, dass Byron durch die Einreichung einer fast leichtfertigen Klage weitere öffentliche Aufmerksamkeit wünschen würde.
Auch Rechtsanwalt Ray Seilie von der Kanzlei „Kinsella Holley Iser Kump Steinsapir LLP“ äußerte sich in die gleiche Kerbe:
Martins Äußerungen … erreichen nicht die Schwelle zur Verleumdung. Eine Klage von Byron würde lediglich dazu führen, dass seine mangelnde Vorsicht noch viel länger in den Nachrichten bleibt.
Auch die Vorwürfe einer Verletzung der Privatsphäre verpuffen.
Rechtsanwalt Seilie betonte: „Im öffentlichen Raum besteht kein Anspruch auf Privatsphäre.“
Jules Polonetsky, Geschäftsführer des Future of Privacy Forum, äußerte sich ebenfalls in diese Richtung:
„Byron hatte an einem öffentlichen Ort keine berechtigte Erwartung auf Privatsphäre.“
Selbst das Abhören von Audiodaten wäre strafbar, insbesondere bei Veranstaltungen wie Konzerten, wo die Nutzung von Bildern und Videos durch die Veranstalter aufgrund der Ticketbedingungen in der Regel zulässig ist.